Fragen und Antworten zum Thema
"Camping in Zeiten von Corona"

Hier beantworten wir Ihre häufig gestellten Fragen zum Thema Urlaub auf dem Camping und Wochenendhausplatz am Schervenzsee in Zeiten von Corona. Wir möchten Sie bitten, von Einzel-Anfragen persönlich in der Rezeption abzusehen und den kontaktlosen Weg via Email zu wählen. Vielen Dank!

An Himmelfahrt und Pfingsten müssen wir alle Spontananreisenden ablehnen.

Wo finde ich die aktuelle Eindämmungsverordnung für Brandenburg?
Die aktuelle Verordnung für das Land Brandenburg und alle weiteren 15 Bundesländer finden Sie hier:
Verordnung für Brandenburg
Übersicht aller Verordnungen

Wie sind die Stornierungsbedingungen im Mai 2020?
Da es aktuell viele Unsicherheiten gibt, gelten für Anreisen bis zum 24.05.2020 nochmals gelockerte Bedingungen. Alle Gäste, die in diesem Zeitraum nicht anreisen wollen, können kostenlos von Ihrer Buchung zurücktreten oder auf einen neuen Reisetermin umbuchen.

Wie sind die Stornobedingungen für Aufenthalte ab dem 25.05.2020?
Für alle Urlaubsbuchungen für Aufenthalte im Zeitraum bis zum 15. Oktober 2020 gelten unsere allgemeinen AGB‘s. Diese finden Sie in Ihren Buchungsunterlagen oder auf unserer Internetseite. Sollte es aufgrund gesetzlicher Anordnung wieder zur Schließung unseres Campingplatzes kommen, werden Buchungen in diesem Zeitraum kostenlos storniert. Sie bereits gezahlten Anzahlungen werden zurückerstattet, können in einen Gutschein umgewandelt oder auf einen anderen Zeitpunkt in diesem Jahr umgebucht werden.

Kann ich meinen Urlaub auf einen anderen Termin umbuchen?
Sie können Ihre Urlaubsbuchungen für Aufenthalte im Zeitraum bis zum 24. Mai 2020 auch gerne zu einem beliebigen Zeitraum in diesem oder nächsten Jahr kostenfrei umbuchen. Den Termin können Sie im Laufe des Jahres entscheiden, sobald Sie sich für einen neuen Termin entschieden haben.

Gibt es eine Obergrenze für die Belegung der Stellplätze / Mietunterkünfte des Campingplatzes Schervenzsee?
Nein. Die Stellplätze und Mietunterkünfte dürfen alle belegt werden.

Ich reise an. Was muss ich beachten?
In der Rezeption besteht Maskenpflicht und es dürfen sich nicht mehr als 6 Gäste in der Rezeption aufhalten ( Personal ausgenommen ). Es kann zu längeren Wartezeiten vor der Rezeption kommen.

Ich habe ein Mietobjekt gebucht. Dürfen wir anreisen?
Wenn Sie als Familie reisen oder maximal Personen aus einem anderen Haushalt dabei sind, dann steht Ihrer Anreise nichts im Wege. Wir freuen uns auf Sie!
Gebuchte Mietobjekte ohne eigene Sanitäreinrichtung können bis zum 24.05. kostenlos storniert bzw. umgebucht werden.

Können wir als Gruppe/ im Freundeskreis anreisen?
Leider Nein. Aktuell gilt die neue Kontaktbeschränkung, die es erlaubt, dass sich Personen aus maximal zwei verschiedenen Haushalten in der Öffentlichkeit treffen. Mitreisende können immer nur Personen sein, mit denen man auch zusammentreffen darf. Das ist nach der oben genannten Verordnung Personen aus dem eigenen Haushalt und maximal ein weiterer Hausstand. Bitte achten Sie auch bei Treffen mit Freunden immer auf den Mindestabstand von 1,50m.
Sollten Sie eine Urlaubsbuchung vorgenommen haben, bei der diese Kriterien nicht eingehalten werden (können), muss die Buchung storniert werden. Das gilt sowohl für Buchungen von Campingstellplätzen wie auch Mietobjekten.

Gruppenbuchungen:
Da jeder Stellplatz/ Mietobjekt auf die jeweilige Familie gebucht wird, die diese bewohnen, können die Buchungen bestehen bleiben. Es gilt weiterhin die Kontaktbeschränkung, d.h. sie dürfen sich nie mit mehr Personen als aus einem weiterem Haushalt treffen und müssen die Mindestabstände einhalten! Das gemeinsame Grillen, Beisammensitzen o.ä. als Gruppe ist daher nicht gestattet. Wir möchten darauf hinweisen, dass das Ordnungsamt Amt Schlaubetal unangemeldet Kontrollen durchführen kann. Bei Verstößen können Zahlungen nach dem Bußgeldkatalog verordnet werden.  

Gibt es eine Mindestbuchungsdauer?
Es gelten unsere normalen Mindestbuchungszeiten, es gibt keine zusätzlichen Mindestbuchungszeiten.

Kann ich für – Himmelfahrt / Pfingsten / Sommer – noch buchen?
Unsere Kapazitäten über Himmelfahrt und Pfingsten sind bereits erschöpft. Über Himmelfahrt und Pfingsten nehmen wir keine Spontananreisen, es gibt auch keine Wartelisten auf die Sie sich eintragen lassen können.
Buchungen und Anfragen für den Sommer und alle anderen Zeiträume nehmen wir selbstverständlich weiter entgegen.

Kann man am Schervenzsee aktuell zelten?
Nein, das Zelten ist erst ab dem 25.05.2020 wieder gestattet, da unsere Sanitärhäuser bis dahin geschlossen bleiben müssen.

Haben die Sanitäranlagen geöffnet?
Nein, die Sanitärhäuser müssen bis zum 24.05.2020 geschlossen bleiben.

Wie lauten die aktuellen Corona-Verhaltensregeln auf dem Camping und Wochenendhausplatz am Schervenzsee?
Verhaltensregeln auf dem Campingplatz am Schervenzsee (Stand 18.05.2020)

  1. Halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand zu allen Personen, die nicht zu Ihrem Hausstand gehören, umgehen Sie größere Gruppen an Menschen und unterlassen Sie Berührungen wie Händeschütteln und Umarmungen.
  2. Waschen Sie sich regelmäßig für mindestens 30 Sekunden die Hände. Benutzen Sie hierfür Seife und möglichst heißes Wasser. Versuchen Sie sich nicht ins Gesicht zu fassen.
  3. Halten Sie die Husten- und Niesetikette ein (Taschentuch, falls nicht vorhanden: in die Ellenbeuge).
  4. Die Rechtsakte des Bundes sowie unseres Bundeslandes, Landkreises und unserer Gemeinde in Bezug auf die Corona-Pandemie gelten selbstverständlich auch auf unserem Campingplatz. Hier gilt vor allem das aktuelle Kontaktverbot, welches es vorsieht, dass man sich außerhalb der eigenen Familie/ des eigenen Hausstandes maximal mit Personen einer weiteren Familie/ eines weiteren Hausstandes trifft. Dies gilt auch für Ihre Stellplätze. Jede Familie bleibt auf dem eigenen Stellplatz. Zusammenkünfte zweier Familien sind jedoch erlaubt.
  5. In sämtlichen Gemeinschaftsanlagen in geschlossenen Räumen (auch der Wertstoffhof) empfehlen wir, unabhängig von der Tageszeit und dem Besucheraufkommen, ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Auf der Toilette und in den Kabinen kann dieser wieder entfernt werden. Mitarbeiter des Campingplatzes sind von dieser Regelung ausgenommen.
  6. Wo es möglich ist, sollten die Hände desinfiziert oder gewaschen werden, alternativ können auch mitgebrachte Handschuhe verwendet werden. Bitte putzen Sie sich die Zähne auf Ihrem Stellplatz oder in den geschlossenen Duschräumen/Waschkabinen.
  7. Leisten Sie den Anweisungen unserer Mitarbeiter zu Abstands- und Hygieneregeln bitte Folge. Diese dienen unser aller Gesundheit.
  8. In Fällen grober und / oder wiederholter Verstöße gegen diese Regeln für ein sicheres Miteinander behalten wir uns vor, ein Hausverbot auszusprechen, um Mitarbeiter und andere Gäste zu schützen. Wir weisen darauf hin, dass in diesem Fall auch Schadensersatzansprüche Ihnen gegenüber entstehen können.

Was passiert, wenn ich auf dem Campingplatz bin und denke, dass ich mich mit Corona infiziert haben könnte?
Nach Auskunft unseres zuständigen Gesundheitsamtes ist wie folgt vorzugehen: Wenn man selber betroffen und noch reisefähig ist, dann sollte man telefonisch Kontakt mit seinem Hausarzt aufnehmen, um das weitere Vorgehen zu besprechen, alternativ können Sie auch 116117 wählen. Dann sollten Sie die Rezeption informieren und möglichst kontaktlos nach Hause fahren. Falls ein Test positiv wäre bzw. ein Verdacht sich verhärtet, würde die Quarantäne dann zu Hause erfolgen. Das Gesundheitsamt prüft umgehend mit wem man auf dem Platz intensiven Kontakt (mehr als 15 Minuten nah beieinander) hatte und informiert diese Gäste. Diese Gäste müssen ebenfalls kontaktlos abreisen und sich zu Hause in Quarantäne begeben.
Gehen Sie daher auf Nummer sicher und haben Sie nur engen Kontakt mit Ihrer Familie bzw. Menschen Ihres Haushalts. Ein kuscheliges Grillfest mit Freunden kann selbst dann zu einer verordneten Quarantäne führen, wenn man selber gar nicht erkrankt ist.

Ich habe Bedenken wegen Corona. - Was macht Campingplatz am Schervenzsee um mir einen sicheren Urlaub zu gewährleisten?
Wir haben für alle Bereiche des Campingplatzes Konzepte entwickelt, um die Abstands- und Hygienestandards zu gewährleisten, die Ihren Urlaub so sicher wie möglich machen. Gemeinsame Verhaltensregeln schaffen ein sicheres Miteinander. Neben Regelungen in geschlossenen Räumen (Mund-Nasen-Schutz, Einlasskontrollen, Abstandsregelungen, Flächendesinfektionen), bieten wir beispielsweise überall auf dem Campingplatz die Möglichkeit der Handdesinfektion bzw. des Händewaschens.
Wichtig ist, dass sich jeder Einzelne aktiv mitmacht und sich an die Empfehlungen zum Schutze vor Corona hält. Bitte halten Sie stets ausreichend Abstand zu Menschen außerhalb Ihres Haushalts, auch bei Freunden auf den Abstand achten, waschen Sie sich möglichst oft die Hände, achten Sie auf die Niesetikette und versuchen Sie sich nicht ins Gesicht zu fassen.

Ist die Gastronomie am Platz geöffnet?
Das Strandcafe hat ab dem 15.05.2020 unter den aktuellen Auflagen geöffnet.

Kann ich als Tagesgast auf den Campingplatz kommen? Dürfen wir (als Gäste) Gäste für den Tag empfangen?
Aktuell sind keine Tagesgäste bzw. Freundesbesuche für den Tag erlaubt. Unsere Dauercamper können die eigene Familie ( Kinder, Enkel, Geschwister) empfangen.

Darf man aktuell an den Strand und im See schwimmen gehen?
Übernachtungsgäste dürfen sich an unserem Strand aufhalten und im See schwimmen. Allerdings muss dabei immer der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden! Personen aus max. 2 Haushalten dürfen sich als Gruppe am See aufhalten. Bitte halten Sie auch dabei Abstand. Derzeit dürfen Tagesgäste nicht zum Strand, die Nutzung ist ausschließlich für unsere Übernachtungsgäste auf dem Campingplatz.

Dürfen die Spielplätze genutzt werden?
Wir freuen uns sehr, dass unsere Spielplätze für Kinder unter 12 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen und bei Einhaltung von 1,5 m Abstand zu anderen Personen wieder geöffnet sind.

Schlaubetal Camping Schervenzsee

Adresse

15890 Siehdichum OT Schernsdorf
Am Schervenzsee 1
Tel. (0049) 33606-770 80-0
camping@schervenzsee.de

 

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